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KÜSTNER, v. MANTEUFFEL & WURDACK

ANWALTSKANZLEI FÜR VERTRIEBSRECHT 

 

   Effenberger, Dr.Schipper, Klatt, Wille, v. Manteuffel, Dr. Christoph, Dr. Wurdack

Die Anwaltskanzlei ist seit ihrer Gründung 1970 durch Dr. jur. Wolfram Küstner, Rechtsanwalt in Göttingen, ausschließlich tätig auf den Gebieten des gesamten Außendienst- und Vertriebsrechts.


Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger
(Volker Schlöndorff)

Ein Unternehmen und seine Vertriebspartner haben in der Regel ein gemeinsames Ziel vor Augen: Den Verkauf der Produkte oder Dienstleistungen zu optimieren und zu steigern. Dementsprechend sollte die Beziehung von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit geprägt sein. Erstaunlicherweise mutiert das tägliche Miteinander jedoch häufig eher zu einem frustrierenden Gegeneinander. Statt ein klärendes Gespräch zu führen und sich auf die gemeinsamen Ziele zu besinnen, beharrt jede Seite auf ihren (vermeintlichen) Rechten aus dem Vertragsverhältnis.

Davon zeugen nicht zuletzt die zahlreichen Gerichtsentscheidungen, die auch in den zurückliegenden Monaten wieder zu diversen Fragen ergangen sind. So hat sich beispielsweise der BGH mit den Anforderungen auseinandergesetzt, die an den Umfang und die Art der Erteilung eines Buchauszuges zu stellen sind, und sich außerdem zur (Un-)Wirksamkeit des Ausschlusses von Überhangprovisionen geäußert. Mehrere Oberlandesgerichte hatten darüber zu befinden, welche Ausstattung ein Unternehmer seinen Handelsvertretern kostenlos zur Verfügung stellen muss. Zählen dazu auch Visitenkarten, Briefpapier oder Werbegeschenke? Darüber hinaus ging es im Bereich des Vertriebs von Versicherungen und Finanzdienstleistungen um die immer wieder relevante Frage, unter welchen Voraussetzungen nicht ins Verdienen gebrachte Provisionen vom Unternehmer zurückgefordert werden können.

Ganz besonders im Mittelpunkt steht natürlich nach wie vor der Ausgleichsanspruch des Vertreters. Nach der Entscheidung des EuGH vom 26.03.2009 und der im Anschluss daran vom deutschen Gesetzgeber vorgenommenen Anpassung des § 89 b HGB an die europäische Handelsvertreterrichtlinie gibt es noch immer keine Klarheit, ob und gegebenenfalls wie sich die Berechnung des Ausgleichsanspruchs dadurch verändert hat. Können Handelvertreter zukünftig tatsächlich mit höheren Ausgleichszahlungen rechnen? Da dies unter Fachleuten umstritten ist, herrscht hier eine erhebliche Verunsicherung.

Um Ihnen u.a. die möglichen Konsequenzen des neuen § 89 b HGB zu erläutern, Sie über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen in der vertriebsrechtlichen Rechtsprechung zu informieren und Ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, die Zusammenarbeit im Vertrieb so zu gestalten, dass Sie sich keine „wunden Finger“ holen müssen, laden wir Sie wieder ganz herzlich zu unseren nächsten Seminarveranstaltungen am 15.11.2010 bzw. 26.11.2010 in Göttingen ein. 

Unser Leistungsspektrum umfasst die Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen, die begleitende laufende Beratung bei allen vertriebsrechtlichen Fragestellungen, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung manch langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden hilft. Schließlich beinhaltet unsere Tätigkeit die Erstellung von Gutachten und die Durchführung von Vorträgen und Seminaren. 

Die Mandanten unserer Kanzlei sind sowohl Unternehmen, die mit Absatzmittlern zusammenarbeiten, als auch Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer, Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Mehrfachgeneralagenten und Versicherungsmakler sowie angestellte Absatzmittler.

Wir laden Sie ein,  in der Rubrik "Rechtsprechung" in den Entscheidungen zu stöbern und sich in den Rubriken "Rechtstipps" und "Beiträge salesBUSINESS" zu ausgewählten Problemen des Vertriebsrechtes zu informieren. Sollten Sie juristische Unterstützung benötigen, so wenden Sie sich bitte in der unter "Kontakt" beschriebenden Weise an uns.


Ihr Vertriebsrechts-Team KvMW

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