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KÜSTNER, v. MANTEUFFEL & WURDACK

ANWALTSKANZLEI FÜR VERTRIEBSRECHT 

 

    v. Manteuffel, Dr. Schipper, Wilhelm, Effenberger, Wille, Dr. Wurdack, Klatt, Dr. Hallermann-Christoph


Die Anwaltskanzlei ist seit ihrer Gründung 1970 durch Dr. jur. Wolfram Küstner, Rechtsanwalt in Göttingen, ausschließlich tätig auf den Gebieten des gesamten Außendienst- und Vertriebsrechts.

Das Entscheidende am Wissen ist, dass man es beherzigt und anwendet (Konfuzius) 

In unserer täglichen Praxis stellen wir immer wieder fest, dass das Vertriebsrecht an sich „in der Mitte der betroffenen Kreise“ angekommen ist. Handelsvertreter, Händler, Versicherungsvermittler, Franchisenehmer, Reisende sowie die Unternehmen, die mit solchen Vertriebspartnern zusammenarbeiten, haben durchaus eine Vorstellung, welche Rechte und Pflichten ein derartiges Vertragsverhältnis mit sich bringt. Die „Weisheit“ des Konfuzius deckt sich aber mit der Erfahrung, dass die Umsetzung dieses Wissens nicht selten fehlschlägt und teure Auseinandersetzungen die Folge sind.  

Nach wie vor steht die Rechtsprechung nicht still und entwickelt das Vertriebsrecht beständig weiter. So hat sie sich beispielsweise mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Kündigung per E-Mail erklärt werden kann, wenn die Parteien dafür Schriftform vereinbart haben, was den Handelsvertreter vom Handelsmakler unterscheidet, für den die Handelsvertreterrechte nicht gelten, und unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam ist. Zum Ausgleichsanspruch wurde vom BGH die umstrittene Frage geklärt, ob die Kunden, die ein Unternehmen von einer insolventen Gesellschaft übernommen hat, später bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters zu berücksichtigen sind, was zu erheblichen Auswirkungen auf die Höhe des Ausgleichs führen kann.

Gestärkt hat der BGH die Möglichkeiten für den Versicherungsvertreter, seinen Ausgleichsanspruch darzulegen. Er hält eine Schätzung, die auf einer Berechnung des Ausgleichs nach den sog. „Grundsätzen“ beruht, in weiten Bereichen auch ohne deren Vereinbarung für zulässig.

Im Bereich der Versicherungen und Finanzdienstleistungen kommt hinzu, dass der Vertrieb durch neue gesetzliche Vorgaben immer komplizierter wird. Weitere vielfältige Veränderungen entfalten demnächst ihre Wirkung. So werden zur Verbesserung des Anlegerschutzes ab dem 01.11.2012 konkrete inhaltliche Anforderungen an die Qualifikation so genannter „tied agents“ (§ 2 Abs. 10 KWG) nach dem WpHG und der WpHGMaAnzV gestellt. Auf die sog. „freien Finanzanlagenvermittler“ bislang mit § 34 c GewO-Erlaubnis tätig kommen durch die Einführung des neuen § 34 f GewO ab 01.01.2013 und der zugehörigen FinVermV neue Anforderungen zu. Zwar gibt es für „gebundene“ und „freie“ Vermittler nicht deckungsgleiche Übergangsfristen. Um sie zu nutzen und insgesamt auf die neuen und komplexen Herausforderungen eingestellt zu sein, ist für Finanzanlagenvermittler und deren Auftraggeber aber jetzt die Zeit zum Handeln gekommen.

Unser Leistungsspektrum umfasst die Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen, die begleitende laufende Beratung bei allen vertriebsrechtlichen Fragestellungen, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung manch langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden hilft. Schließlich beinhaltet unsere Tätigkeit die Erstellung von Gutachten und die Durchführung von Vorträgen und Seminaren. 

Die Mandanten unserer Kanzlei sind sowohl Unternehmen, die mit Absatzmittlern zusammenarbeiten, als auch Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer, Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Mehrfachgeneralagenten und Versicherungsmakler sowie angestellte Absatzmittler.

Wir laden Sie ein,  in der Rubrik "Rechtsprechung" in den Entscheidungen zu stöbern und sich in den Rubriken "Rechtstipps" und "Beiträge salesBUSINESS" zu ausgewählten Problemen des Vertriebsrechtes zu informieren. Sollten Sie juristische Unterstützung benötigen, so wenden Sie sich bitte in der unter "Kontakt" beschriebenden Weise an uns.


Ihr Vertriebsrechts-Team KvMW

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Zur Beurteilung der
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